Die Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst wird in verschiedenen Lizenzklassen erteilt; diese Klassen sind notwendig, da die Prüfungsinhalte differieren.
Einsteigerklassen sollen es möglichst vielen Freunden des Amateurfunks ermöglichen an ihm teilnehmen zu können. Die Prüfungsinhalte sind extra auf diesen Umstand zugeschnitten. Zusätzlich gibt es unterschiedliche Regelungen über die damit zu verwendende Sendeleistung und welche Frequenzen der Inhaber/die Inhaberin nutzen darf.
Wer „die große Prüfung“ ablegen möchte, muss daher ein umfangreicheres Fachwissen erwerben und nachweisen.
Mein erstes Rufzeichen lautete DO 1 WHV.
In Deutschland sind DO 1 ... bis DO 9... für die Klasse E reserviert.
DB / DC / DD / DF / DG / DH / DJ / DK / DL / DM gehören zur Klasse A.
Schweiz
HB3... Klasse E (Novice Licence)
HB9... Klasse A (Advanced Licence)
HB4... Militärische Amateurfunkrufzeichen
Niederlande
PE... N-Vergunning (Novice licence)
PA / PB ... F-Vergunning (Advanced Licence)
Spanien
EC... (Novice Licence)
EB... (spezielle UKW-Lizenz)
EA... (Advanced Licence) für die Kurzwelle
Schweden
SH... (Novice Licence)
SM... (Advanced Licence)
Kolumbien
HJ... (Novice Licence)
HK... (Advanced Licence)
Großbritannien und Nordirland
2AA... bis 2ZZ (Novice Licence)
GAA...bis GZZ (Advanced Licence) inkl. Clubstationen und ähnliches
MAA...bis MZZ (Advanced Licence) inkl. Clubstationen und ähnliches
Die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen.
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